Kondompflicht: Gibt es eine Kondompflicht?
Kann beim Sex eine Kondompflicht greifen? Und wenn ja, wann gilt diese Pflicht und wann gilt sie nicht? Diese Fragen tauchen häufig auf, wenn es um intime Treffen geht, bei denen es zum Geschlechtsverkehr kommt.
Schon einmal vorweg: Es gibt tatsächlich eine Kondompflicht, die sogar im neuen Prostitutionsschutzgesetz festgelegt wurde. Alles, was du über die Kondompflicht, ihre Anwendung und die Bedeutung wissen musst, findest du in diesem Artikel!
Was sagt das Gesetz über eine Kondompflicht?
Zunächst einmal ist der wichtigste Punkt wohl, dass es eine solche Kondompflicht tatsächlich gibt und diese zu beachten ist. Es geht im Wesentlichen um den Schutz der Prostituierten und allen, die im Sexgewerbe arbeiten, ganz gleich in welcher Tätigkeit das exakt der Fall ist. Durch die Ausbreitung von sexuell übertragbaren Krankheiten, allen voran HIV, wurde ein stärkerer Schutz erforderlich, der auch gesetzlich verankert ist.
Die Kondompflicht gibt es erst seit dem 1. Juli 2017, zuvor war eine solche nicht vorgesehen. Das Ziel dieser eingeführten Pflicht besteht darin, dass Prostituierte geschützt werden. Vor der Einführung der Gesetzesänderung konnten Freier oft sagen, dass sie kein Kondom nutzen wollen. Natürlich zum Nachteil der Prostituierten, die entsprechend häufig unter möglichen Krankheiten zu leiden hatten. Daher wurde im Prostitutionsschutzgesetz klar verankert, dass ein Kondom stets zu benutzen ist. Natürlich müssen sich nicht nur Freier daran halten, sondern auch alle, die Prostituierte aufsuchen. Außerdem sind Betreiber von Prostitutionsstätten verpflichtet, auf die Einhaltung der Kondompflicht zu achten und diese zu überprüfen.
Was steht im Prostitutionsschutzgesetz?
Tatsächlich ist die Prostitution in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und somit nicht illegal, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Das neu vereinbarte Prostitutionsschutzgesetz trat zum 1. Juli 2017 in Kraft und sieht eine Kondompflicht genau wie eine sogenannte Anmeldepflicht vor. Wichtig ist hierbei für Freier, dass sie selbst dafür sorgen müssen, dass beim Sex sowie bei allen sexuellen Praktiken ohne Ausnahme ein Kondom zu verwenden ist.
Doch nicht nur die Freier, auch die Prostituierten müssen darauf achten, dass die Kondompflicht eingehalten wird. Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass es keine Werbung mehr für Sex ohne Kondom oder gar für Sex mit schwangeren Frauen geben darf. Ein Aushang, der die Kondompflicht klar benennt, muss ebenfalls vorhanden sein. In jedem Bordell und an allen anderen Stätten, an denen Prostitution betrieben wird, muss ein solcher Aushang vorhanden sein. Andernfalls können Strafen drohen, da es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz handelt.
Natürlich lässt sich nicht genau sagen, wie es um Kontrollen bestellt ist, ob die Kondompflicht eingehalten wird. Doch wenn bekannt wird, dass Prostituierte auf das Kondom verzichten oder Freier darauf drängen, Sex oder generell sexuelle Praktiken ohne Kondom auszuführen, dann kann hier in jedem Fall mit Strafen gerechnet werden. Das Prostitutionsschutzgesetz geht jedoch noch ein wenig weiter und beinhaltet auch, dass Prostituierte sich anmelden müssen.
Die Anmeldepflicht für Prostituierte beinhaltet auch ein Aufklärungsgespräch und eine umfassende Gesundheitsberatung, die immer sexuell übertragbare Krankheiten sowie deren Auswirkungen beinhaltet. Alle, die als Prostituierte arbeiten, müssen einen entsprechenden Ausweis besitzen, der zeigt, dass sie offiziell angemeldet sind. Außerdem müssen Betreiber von Bordellen sowie von Prostitutionsstätten eine Anmeldung ausführen und können ihr Gewerbe nicht ohne diese Anmeldung ausführen. Das macht es leichter, die Einhaltung der Kondompflicht gesetzlich zu überwachen.
Prostitution: Kondompflicht oder nicht?
Geht es um Prostitution, also um das Angebot von sexuellen Diensten gegen Bezahlung, ist die Kondompflicht vorhanden. Im privaten Rahmen oder bei intimen Treffen für den Spaß und ohne Bezahlung ist eine solche Pflicht entsprechend nicht vorhanden. Zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten ist die Verwendung von einem Kondom jedoch immer empfehlenswert, da sonst Folgen in Form von schweren Krankheiten drohen.
In Bezug auf das Gesetz ist es ausschließlich im Rahmen der Prostitution vorgeschrieben, ein Kondom zu verwenden. Durch das neue Prostitutionsschutzgesetz ist das Gewerbe an sich stärker überwacht und ein besserer Schutz ist vorgegeben. Für alle Beteiligten ist es sicherer, auf Kondome zu bestehen und diese bei sämtlichen sexuellen Praktiken einzusetzen. Ganz ohne Überprüfung durch das Gesetz ist Prostitution heute somit nicht mehr auszuführen, wodurch die Arbeit für Prostituierte sicherer geworden ist.
Auch Stefan Raab hat sich 2014 schon über die Kondompflicht im Saarland lustig gemacht. Hier der Ausschnitt zum mitlachen:
Informationen rund um das Thema Prostitution findest du hier: BMFSFJ