Corona hält die Welt weiterhin auf Trapp und viele Gewerbetreibende und Angestellte bei Laune. Mehr oder weniger, denn viele von ihnen haben so langsam die Schnauze voll. Komisch. Vor allem weil es in Sachen Nachvollziehbarkeit nicht überall auf Verständnis trifft. So auch im Bereich der Prostitution. Eine Branche, die irgendwie – so scheint es – völlig vergessen wird. Dabei geht es besonders hier und aus Sicht vieler Bordellbetreiber und Prostitutionsstätten wie Swingerclubs und Ähnlichem, um die Existenz. Doch wie steht es aktuell um die Prostituierten in Deutschland?
Keine einheitlichen Richtlinien und Orientierungen
Werfen wir einen Blick nach Nordrhein-Westfalen. Hier ist der Besuch von Bordellen, Swinger Clubs und anderen Einrichtungen für sexuelle Dienstleistungen teilweise erlaubt. Allerdings nur in jenen kreisfreien Städten und Kreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 35 liegt. Und zwar stabil über mehrere Tage hinweg.
Wer ein solches Etablissement aufsuchen möchte, der braucht einen Corona-Negativ-Nachweis – wir kennen das Spiel: getestet, genesen, geimpft – einfach gesund sein reicht natürlich nicht. Und für die Clubs gilt: Die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden, ganz brav nach der doch relativ easy aufgestellten und in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung – man findet eben Wege wenn man etwas durchsetzen will. Eben genau das, was Besucher solcher Lokalitäten wünschen. Aber das ist ein anderes Thema.
Auch der Betrieb von Prostitutionsstätten in Bayern ist wieder erlaubt, wogegen Bordelle aber weiterhin geschlossen bleiben. Ebenso Clubs, Diskotheken oder andere vergleichbare Einrichtungen. Lediglich der Besuch von reinen Prostitutionsstätten ist nicht mehr verboten. Wie kommt´s?
Der BayVGH hatte einem Eilantrag eines Betreibers einer solchen Prostitutionsstätte stattgegeben und das Verbot außer Vollzug gesetzt. Der Grund: Die Betreiber wären in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt – ohne sachlichen Grund. Gut, dass das endlich jemandem auffällt, oder? Und der Freistaat konnte hier nicht mehr darlegen, weswegen ein landesweites Verbot noch erforderlich sein sollte. Komisch. Allerdings auch hier unter der Prämisse einer stabilen unter 35 7-Tage-Inzidenz.
Prostitutionsstätte und Bordell – wo ist der Unterschied?
Ganz einfach – Bordelle gehören zu den Betrieben, in denen mehrere Menschen gleichzeitig aufeinandertreffen. In Prostitutionsbetrieben, z.B bei einer Hobbyhure halten sich zur gleichen Zeit nur wenige Menschen auf. Die Prostitution ist eine körpernahe Dienstleistung, das stimmt. Aus diesem Grund müssen hier auch Regeln gelten, wie etwa die Kontaktdatenerfassung der Kunden und das Tragen einer medizinischen Maske. Eben alles, was erotisch ist und in Stimmung bringt.
Bordelle, Swinger Clubs und Ähnliches müssen also vorerst ihren Club-Charakter verlieren, um überhaupt wieder öffnen zu können. Inwieweit das umgesetzt werden kann, obliegt den Betreibern. Fakt ist aber immer noch, dass es noch dauern kann, ehe ein vollständiger Betrieb von Deutschlands ältestem Gewerbe, wieder ganz möglich ist. Aber man(n) ist ja geduldig, immerhin sind noch nicht alle pleite.